Das österreichische Weingesetz steht für qualitativ
hochwertige österreichische Weine.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der weingesetzlicher Bestimmungen ist die Bundeskellereiinspektion, einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.
Ziel des Weingesetzes ist die Sicherstellung einer hohen Weinqualität für den Konsumenten sowie geordnete Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb der Weinwirtschaft.
Die Bundeskellereiinspektion hält in den Weinbaubetrieben Nachschau. Durch speziell geschulte Mitarbeiter werden Verkostungen durchgeführt, Proben entnommen und Aufzeichnungen sowie die Weinbezeichnungen überprüft. Um wirtschaftsbelastende und kostenaufwendige Beanstandungen zu vermeiden, bietet die Bundeskellereiinspektion durch ihre Mitarbeiter, im Rahmen der Betriebsbesuche auch Beratung der Betriebsverantwortlichen.
In Österreich unterscheidet man im Weingesetz :