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Wein-Wissen: Weingesetz: PRÄDIKATSWEIN

Generell gilt für den österreichischen Prädikatswein, dem Qualitätswein besonderer Reife und Leseart:

  • Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
  • mind. 5%Vol. Alkohol
  • das Lesegut muss amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
  • weder Most noch als Wein aufgebessert
  • Hektarhöchstmenge nicht überschritten
  • Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlesen und Eiswein)
  • Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1.Mai verkauft werden.
  • muss im Inland in Flaschen gefüllt werden

In Österreich unterscheidet man beim Prädikatswein zwischen :

Spätlese

  • mind. 19° KMW Mostgewicht
  • vollreifer Zustand bei der Ernte

Auslese

  • mind. 21° KMW Mostgewicht
  • Positivauslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)

Eiswein

  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein

Strohwein

  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • aus Beeren, die mind. drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden

Beerenauslese

  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • aus überreifen und faulen Beeren

Ausbruch

  • mind. 27° KMW Mostgewicht
  • aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren
  • Mostauslaugung möglich

Trockenbeerenauslese

  • mind. 30° KMW Mostgewicht
  • aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren